Sonntag, 21. Februar 2010

Mehr Wohnraum für Hartz IV-Empfänger seit 1. Januar 2010

Seit dem 1. Januar 2010 stehen Leistungsbeziehern von ALG II in NRW 5 m² mehr Wohnraum zu.
Das bedeutet, dass Einzelpersonen nun 50 m² Wohnraum bewohnen dürfen, statt vorher 45 m².
Sie sollten umgehend gegen aktuelle Bescheide, in denen die neuen Wohnungsgrößen noch nicht berücksichtigt wurden, Widerspruch einlegen.

In NRW gelten seit 1. 1. 2010 folgende Wohnflächengrößen:

1 Person 50 m² Wohnfläche
2 Personen 65 m² Wohnfläche
3 Personen 80 m² Wohnfläche
4 Personen 95 m² Wohnfläche

jede weitere Person + ca. 15 m² Wohnfläche
Mehr Infos erhalten Sie hier und hier!!!

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