
Das bedeutet, dass Einzelpersonen nun 50 m² Wohnraum bewohnen dürfen, statt vorher 45 m².
Sie sollten umgehend gegen aktuelle Bescheide, in denen die neuen Wohnungsgrößen noch nicht berücksichtigt wurden, Widerspruch einlegen.
In NRW gelten seit 1. 1. 2010 folgende Wohnflächengrößen:
1 Person 50 m² Wohnfläche
2 Personen 65 m² Wohnfläche
3 Personen 80 m² Wohnfläche
4 Personen 95 m² Wohnfläche
jede weitere Person + ca. 15 m² Wohnfläche
Mehr Infos erhalten Sie hier und hier!!!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen